Ambulant betreutes Wohnen
nach § 53 SGB XII

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein individuelles Hilfsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder langjährigen Suchterkrankungen, die erkrankungsbedingt mit einer selbstständigen Lebensführung und Alltagsgestaltung in der eigenen Wohnung aktuell überfordert sind.

Unser Ziel ist es, mit dem Aufbau einer gelingenden und tragfähigen Beziehung zwischen dem Betroffenen und dem Mitarbeiter des SKM dabei zu helfen, so selbst bestimmt und unabhängig unter Berücksichtigung der Erkrankung im gewohnten Lebensumfeld zu leben wie irgend möglich. Das ambulant betreute Wohnen beinhaltet eine intensive Beratung und Begleitung der Betroffenen in ihrer eigenen Wohnung und ihrem gewohnten Lebensumfeld.

Ziele

Umfassende Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Erreichen einer möglichst selbstständigen Lebensführung in der eigenen Wohnung, Verminderung von Beeinträchtigungen bzw. Verschlimmerungen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Schwerpunkte

  • Sicherung/Erhalt der selbstständigen Wohnform
  • regelmäßige Hausbesuche
  • Hilfen und Anleitung zur Haushaltsführung
  • Begleitung und Beratung in Behördenangelegenheiten
  • Möglichkeit der freiwilligen Geldverwaltung
  • Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten
  • Hilfen zur Gesundheitsförderung
  • Hilfen in Konflikt und Krisensituationen
  • Rückfallprophylaxe
  • Unterstützung bei persönlichen Problemen
  • Stabilisierung der gesundheitlichen Situation, Akzeptanz und gelingender Umgang mit der Erkrankung
  • Hilfen zur Tagesstrukturierung und zur Freizeitgestaltung
  • Vermittlung zu weiteren Dienstleistungsanbietern.
  • Hilfen zur Teilnahme am Gesellschaftsleben

Aufnahmevoraussetzungen / Finanzierung

Grundlage der Hilfe ist neben einem ärztlichen Attest der gemeinsam mit dem Betroffenen zu erstellende Hilfeplan, in dem die Bereiche der Hilfe und der Hilfeumfang auf die persönliche Lebenssituation und die persönlich gesetzten Ziele und Wünsche des Betroffenen hin beschrieben werden. Als weitere Aufnahmevoraussetzung sehen wir den freien Wunsch des Betroffenen, sich ambulant betreuen zu lassen und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit sowie die Akzeptanz der Eigenverantwortlichkeit.

Der Landschaftsverband Rheinland als Kostenträger des Hilfsangebotes bewilligt die Kosten nach Prüfung des persönlichen Hilfebedarfs und der wirtschaftlichen Verhältnisse (Beachtung von Einkommensgrenzen). Während des Antragsverfahrens werden Sie von uns unterstützt. Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens kann auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden. Bei Interesse nehmen Sie bitte für ein unverbindliches Informations- bzw. Beratungsgespräch über Inhalte und Leistungen im Einzelnen Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen persönlichen Termin.

Ansprechpersonen

Astrid Thiess, Sozialarbeiterin (B.A.), Dipl. Kauffrau (FH)
Telefon: 02166/130 97 31
E-Mail: a.thiess@skm-ry.de

Tobias Berchter, Dipl.-Sozialarbeiter / Dipl.-Sozialpädagoge
Telefon: 0160 96 27 55 94
E-Mail: t.berchter@skm-ry.de

 

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Der Fachbereich des Ambulant betreutes Wohnendes SKM Rheydt e. V. ist Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund Mönchengladbach (GPV).