Rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (BtG)

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gründen von Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Lebenssituation und die Vertretung eigener Rechte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr alleine bewältigen kann. Diese Menschen sind auf Hilfe von Außen angewiesen.

Btg

Mit dem Betreuungsgesetz (BtG) wurden seit 1992 die alten Begriffe von "Vormundschaft" und "Pflegschaft" für Volljährige aufgehoben, "Entmündigung" gibt es seitdem nicht mehr. Eine Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen. Er soll befähigt werden, sein Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.

Auf Antrag des betroffenen Menschen, wie auch durch Anregung von dritter Seite, kann ein rechtlicher Betreuer durch das Gericht bestellt werden. Der Betreuer übernimmt die rechtliche Vertretung seines Betreuten im Rahmen der konkret benannten Aufgabenkreise. Typische Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:

  • Vermögenssorge (Geldverwaltung, Anträge)
  • Gesundheitssorge (Arztbesuche, Einwilligungen)
  • Aufenthaltsbestimmung (Mietverträge, Meldeangelegenheiten)
  • Behördenangelegenheiten (Anträge, Schriftwechsel mit Behörden)

Die Beschränkung auf bestimmte Aufgabenkreise soll garantieren, dass in die persönliche Freiheit nicht mehr als unumgänglich notwendig eingegriffen wird. Die Betreuer werden vom Amtsgericht kontrolliert. Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht immer befristet eingerichtet, kann aber verlängert werden. Sie kann auf Antrag des Betreuten oder des Betreuers auch vorzeitig aufgehoben werden.

Als anerkannter Betreuungsverein bieten wir an:

  • die Gewinnung, Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlichen BetreuerInnen
  • die Beratung von Menschen, die eine Betreuung führen oder übernehmen möchten
  • Information über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
  • Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche BetreuerInnen, Angehörige und Interessierte
  • Die Führung von Betreuungen durch unsere fachlich qualifizierten hauptamtlichen Mitarbeiter
Unsere ehrenamtlichen BetreuerInnen sind über unseren Verein während ihrer Tätigkeit kostenfrei versichert.

Anschrift

Waisenhausstr. 16
41236 Mönchengladbach-Rheydt

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Ansprechpartner

H. Plattes, Dipl.-Pädagoge, Leitung
Sprechstunden: dienstags: 10.00–11.00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon: 02166/130 97 20
E-Mail: h.plattes@skm-ry.de

S. Arroyo, Dipl.-Sozialarbeiterin
Sprechstunden: montags und dienstags: 10.00–11.00 Uhr, donnerstags nach Vereinbarung
Telefon: 02166/130 97 23
E-Mail: s.arroyo@skm-ry.de