Jugendgerichtshilfe

In Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. in Mönchengladbach bieten wir Jugendgerichtshilfe in den Rheydter Stadtbezirken an.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14-17 Jahre) und ihre Eltern, sowie Heranwachsende (18-20 Jahre) gemäß § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in jeweiligen Strafverfahren.Knast

Sie ist nicht Verteidiger oder Interessenvertreter für die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, sondern Ansprechpartner für die Jugendlichen und Heranwachsende. Sie bietet jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, Beratung und Unterstützung an.

Nach entsprechender Information über die Straftaten nimmt die Jugendgerichtshilfe als Verfahrensbeteiligter an allen Gerichtsterminen und Verhandlungen teil und bringt die bisherige Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation zur Geltung. Die Jugendgerichtshilfe unterbreitet dem Gericht erzieherische Vorschläge und vermittelt bei angeordneten Weisungen und Auflagen.

Es werden mit allen Betroffenen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Im Falle einer Inhaftierung (Untersuchungshaft oder Strafhaft) besucht die Jugendgerichtshilfe die Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Jugendgerichtshilfe des SKM Rheydt e.V. arbeitet in Delegation für die Stadt Mönchengladbach und ist Ansprechpartner für die Jugendlichen (und deren Eltern) und Heranwachsenden aus der Rheydter Innenstadt (PLZ 41236).

Ansprechpartner

S. Simons, Dipl.-Sozialpädagogin

Sprechstunden: donnerstags von 14.30 bis 16.30 Uhr
und nach Vereinbarung

Waisenhausstr. 22
41236 Mönchengladbach-Rheydt
Telefon: 02166/130 97 26
E-Mail: s.simons@skm-ry.de