Ab dem 01.01.2020 tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft.

Demzufolge endet die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland für die Gewährung der Grundsicherung zum 31.12.2019. Ab dem 01.01.2020 müssen die existenzsichernden Leistungen durch die Kreise und Kreisfreien Städte gewährt werden.

Hierfür muss für Jeden Betreuten, der aktuell Leistungen der Eingliederungshilfe vom LVR bezieht und in einem Heim lebt, ein Grundsicherungsantrag gestellt werden. Dieser umfangreiche Vorgang wirft bei vielen ehrenamtlichen Betreuern Fragen auf. Wir als Betreuungsverein möchten bei der Klärung dieser offenen Fragen helfen!

Deswegen bieten wir am 22.10.2019 eine kostenlose Informationsveranstaltung zu diesem Thama an:

Wir werden mit Ihnen gemeinsam einen solchen Grundsicherungsantrag ausfüllen und offene Fragen zu bestimmten Punkten oder zusätzlich geforderten Unterlagen so gut es geht beantworten. Bringen Sie hierfür am besten einen unausgefüllten Grundsicherungsantrag mit.

In jedem Fall benötigen wir aber Ihre Bestellungsurkunde für den jeweiligen Betreuten.

Anmeldung bei:

Astrid Schlangen-Heimann
02166 / 130 97 21
a.schlangen@skm-ry.de