Institutionelles Schutzkonzept

Inhalt:

  1. Vorwort
  2. Präambel
  3. Ziele
  4. Standards und Anforderungen an den Umgang miteinander
    4.1 Persönlichkeitsrechte
    4.2 Beteiligung der Mitarbeitenden und Klienten
    4.3 Konflikte und Beschwerden
    4.4 Umgang mit Grenzen
    4.5 Formen sexualisierter Gewalt
  5. Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes
    5.1 Risikoanalyse
    5.2 Selbstverpflichtungserklärung und Verhaltenskodex
    5.3 Erweitertes Führungszeugnis
    5.4 Schulungen und Fortbildungen
    5.5 Dokumentation
    5.6 Präventionsfachkräfte
  6. Einbindung der Prävention in die Organisationsstrukturen
    6.1 Personalauswahl
    6.2 Stellenbeschreibungen
    6.3 Leitbild und Qualitätsmanagement
    6.4 Konflikt- und Beschwerdemanagement
  7. Umgang mit Verdachtsfällen und einer nachhaltigen Aufklärung
  8. Stärkung von uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  9. Verhaltenskodex

 

1. Vorwort

Der SKM Rheydt bietet verschiedene Hilfen für die in Mönchengladbach und Umgebung lebenden Menschen an, die sich vor allem in den vergangenen Jahren aus dem Hilfebedarf der Menschen entwickelt haben.

Mit derzeit mehr als 40 hauptberuflichen, 60 bis 70 ehrenamtlichen und zahlreichen weiteren Mitarbeitern sind wir in verschiedenen Arbeitsfeldern im ambulanten Bereich – gesetzliche Betreuungen, Betreutes Wohnen für psychisch/suchtkranke Menschen, Allgemeine Sozialberatung, Männerberatung und Männerarbeit, Wohnungslosenhilfe, zahlreiche Arbeitsfelder in der Arbeit mit Flüchtlingen und Migranten wie z.B. Flüchtlingscafés, Beratungsstellen, Angebote in Flüchtlingsunterkünften, Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge, Jugendhilfe und Quartiersmanagement tätig.

Zur besseren Lesbarkeit des Textes wird in diesem Konzept die männliche Form verwendet.

 

2. Präambel

Als SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste Rheydt e.V. wollen wir allen Menschen, die sich uns anvertrauen, Hilfe und Unterstützung anbieten, damit sie ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können.

Jede Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt widerspricht den Prinzipien unseres kirchlich-caritativen Handelns. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, ist mit unserer Grundhaltung und unserem Leitbild unvereinbar.

Jeder Mensch ist einmalig als Person und besitzt eine ihm von Gott gegebene, unverfügbare Würde. Ihn in seiner Würde zu schützen, sein Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit zu achten und seine sexuelle Integrität zu wahren, diesem Recht weiß sich der SKM Rheydt in besonderer Weise verpflichtet.

Vor diesem Hintergrund verstehen wir die Prävention gegen sexuelle Gewalt und die Entwicklung einer Kultur des grenzachtenden Umgangs als integralen Bestandteil unserer Arbeit und als dauerhafte Verpflichtung aller, die bei uns zur Erreichung der Verbandsziele hauptberuflich, nebenberuflich oder ehrenamtlich mitarbeiten.

Mit unserem institutionellen Schutzkonzept wollen wir sicherstellen, dass der Persönlichkeitsschutz in unserem Verband gewährleistet wird und die Persönlichkeitsrechte in unserer Arbeit beachtet werden. Wir stehen für eine Kultur der Achtsamkeit.

Das Schutzkonzept beschreibt, wie wir in unserer Organisation eine Kultur des achtsamen und grenzachtenden Miteinanders entwickeln und pflegen wollen, damit unsere Einrichtung ein sicherer Ort für die uns anvertrauten Menschen und für unsere Mitarbeitenden darstellt. Grundlage bildet eine systematische Auseinandersetzung mit Risiko- und Gefährdungsfaktoren.

Das Konzept beschreibt unsere Maßnahmen und den Rahmen für die Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes im SKM Rheydt.
Grundlage dieses institutionellen Schutzkonzeptes ist die Präventionsordnung der Diözese Aachen vom 01.05.2014.

3. Ziele

Mit diesem Schutzkonzept verbinden wir folgende Zielsetzungen:

  • Beschreibung der Standards und Anforderungen, die sich aus der Prävention gegen sexuelle Gewalt und andere Grenzverletzungen für unsere Organisation und unsere Mitarbeitenden ergeben.
  • Einbindung der Präventionsmaßnahmen und Normen in das Regelwerk unserer Organisation.
  • Beschreibung der Regelungen und Verfahren zur Sicherstellung der persönlichen Eignung unserer hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
  • Festlegung der Wege zur Schulung und Qualifizierung unserer hauptberuflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
  • Beschreibung unseres Beschwerdemanagements mit dem entsprechenden Beschwerdeverfahren.
  • Sicherstellung eines sachgerechten Umgangs mit Verdachtsfällen und einer nachhaltigen Aufarbeitung dadurch entstandener Situationen.
  • Beschreibung der Funktion und Aufgabe unserer Präventionsfachkräfte.
  • Schaffung von Transparenz durch Veröffentlichung des Institutionellen Schutzkonzeptes auf unserer Website.

Die vorbeschriebenen Ziele wollen wir spätestens bis zum Ende 2019 umsetzen, sofern die Zielsetzungen keine fortlaufende Umsetzung erfordern.

4. Standards und Anforderungen für den Umgang miteinander

4.1 Persönlichkeitsrechte

Wir stellen sicher, dass die Persönlichkeitsrechte der uns anvertrauten Menschen und ihre Persönlichkeit in jeder Phase der Hilfe geschützt werden.

Im Rahmen des uns gestellten Hilfe- und Schutzauftrages achten wir die Privatsphäre der uns anvertrauten Menschen und deren Recht auf Intimität. Unsere Führungskräfte und Mitarbeitenden sind sich ihrer besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber der ihnen Anvertrauten und Schutzbefohlenen bewusst und handeln entsprechend.

Unsere Mitarbeitenden werden entsprechend geschult und werden in den Verhaltenskodex unseres Hauses eingewiesen. Wir stärken sie in ihrem professionellen, pädagogischen Handeln und geben ihnen dabei Orientierung und Sicherheit.

4.2 Partizipation

Wir setzen die Beteiligungsrechte um und beziehen die uns anvertrauten Menschen und ihre Angehörigen aktiv in unsere Arbeit mit ein.

Wir verfügen über institutionalisierte Formen der Beteiligung, z.B. Dienstbesprechungen auf verschiedenen Ebenen und die Mitarbeitervertretung, gestalten unsere Strukturen und Rahmenbedingungen so, dass Mitsprache und Beteiligung ermöglicht werden und beziehen Mitarbeitende/Anvertraute in die Risikoanalyse und die Entwicklung des Verhaltenskodexes ein.

Die Mitarbeiter in Leitungsverantwortung und die Präventionsfachkräfte übernehmen die Verantwortung für eine angemessene Partizipation.

4.3 Konflikte und Beschwerden

Wir legen Wert auf eine achtsame, wertschätzende Kommunikation und Zusammenarbeit.

Dazu gehört auch eine transparente Konflikt- und Beschwerdekultur:

  • Klienten, ihre Angehörigen aber auch unsere Mitarbeitenden werden ermutigt, auf Fehler aufmerksam zu machen und Probleme offen anzusprechen.
  • Wir klären über Rechte und Beschwerdemöglichkeiten auf und stellen Informationen dazu schriftlich zur Verfügung.
  • Für Beschwerden stellen wir ein geregeltes, transparentes Beschwerde- und Konfliktmanagement zur Verfügung und haben den Umgang mit Krisen geregelt.
  • Wir weisen auf externe Beschwerdeinstanzen hin.
  • Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt spätestens bis zum 31.12.2019 und wird diesem Schutzkonzept nachträglich als Anhang beigefügt.

4.4 Umgang mit Grenzen

Wir achten die Würde und Integrität des Menschen und begegnen den uns Anvertrauten in allen Situationen und Phasen der Hilfe respektvoll und wertschätzend. Wir beachten das Gebot der Verhältnismäßigkeit der pädagogischen Mittel und das Willkürverbot. In unseren fachlichen Konzeptionen treffen wir Aussagen zum Umgang mit Grenzen und entwickeln entsprechende Handlungsleitlinien. Wir reflektieren unser Handeln regelmäßig und unterstützen unsere Mitarbeitenden, damit sie Handlungssicherheit erhalten und sicher mit eigenen und fremden Grenzen umgehen können. Der Umgang mit Grenzen ist wichtiger Bestandteil der Qualifizierung unserer Mitarbeitenden.

4.5 Formen sexualisierter Gewalt

Wir unterscheiden drei Formen von sexualisierter Gewalt: die Grenzverletzung, den Übergriff und die strafrechtlich relevante Tat (Missbrauch).
Eine Grenzverletzung passiert meist aufgrund fachlichen Fehlverhaltens oder mangelnder Erfahrung. Grenzverletzungen können nicht ganz vermieden werden, da die Grenzen von Menschen verschieden sind. Dennoch sollten diese erkannt und thematisiert werden. Die Opfer selbst, die grenzverletzende Person oder Dritte können eine Grenzverletzung wahrnehmen. In der Konsequenz stehen eine Entschuldigung des Verursachers und eine Verhaltensänderung.
Ein Übergriff ist eine gezielte Grenzverletzung und ist dann möglich, wenn Achtsamkeit fehlt. Übergriffe sind nicht mehr versehentlich und werden trotz der abwehrenden Reaktionen von Opfern vorgenommen. Diese müssen dienstrechtlich geahndet werden. Übergriffe, die nicht geahndet werden, können in strafrechtlich relevante Taten münden. Unsere These ist, dass jede strafrechtlich relevante Tat (Missbrauch) damit beginnt, dass Grenzen missachtet werden und Grenzverletzungen unachtsam übersehen werden. So kann der SKM Rheydt nur dann ein sicherer Ort sein, wenn wir achtsam mit unseren eigenen und den Grenzen anderer umgehen.

5. Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes

5.1 Risikoanalyse

Ausgehend von den Ausführungsbestimmungen zu § 3 PrävO (Erstveröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger Bistum Aachen, Nr. 5, 1. Mai 2014) haben wir eine Risikoanalyse erstellt.

 Unsere beiden Präventionsfachkräfte haben verschiedene Instrumente zur Beteiligung der hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden sowie der uns Anvertrauten entwickelt:

  • einen Fragebogen für die verschiedenen Mitarbeitergruppen im SKM Rheydt (siehe Anlage 1),
  • einen Fragebogen für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen (siehe Anlage 2),
  • die Beteiligung der (beruflichen) Mitarbeiter in den verschiedenen Dienstbesprechungen und dienstlichen Rücksprachen (Leitungsdienstbesprechung, wöchentliche Dienstbesprechung für alle hauptberuflichen Mitarbeiter, Dienstbesprechungen und Rücksprachen in den jeweiligen Fachbereichen und Arbeitsfeldern),
  • die Beteiligung der ehrenamtlichen Mitarbeiter über den Kontakt zum Ehrenamtskoordinator und den von ihm angebotenen Veranstaltungen.

Die Risikoanalyse ist für uns ein wesentliches Instrument, um Gefahrenpotenziale und mögliche Gelegenheitsstrukturen in den Einrichtungen und Diensten des SKM Rheydt   zu erkennen. Darin haben wir Organisationsstrukturen und alltägliche Arbeitsabläufe auf Risiken bzw. Schwachstellen, die sexualisierte Gewalt ermöglichen oder begünstigen, überprüft.

Mit Hilfe eines Fragebogens haben wir die ehrenamtlichen/hauptamtlichen Mitarbeiter und auch die Menschen, die uns anvertraut sind, zur Risikoeinschätzung befragt. Wir verteilten geeignete Fragebögen an alle hauptamtlichen/ehrenamtlich Mitarbeitenden und an Anvertraute, die durch verschiedene hauptamtliche Mitarbeiter nach fachlichen Gesichtspunkten ausgesucht und angesprochen werden. Die Fragebogenaktion erfolgte grundsätzlich anonym, Klienten wurden bei Bedarf durch hauptamtliche Mitarbeiter unterstützt. Die Ergebnisse sind Grundlage für die Entwicklung des Institutionellen Schutzkonzeptes und Ausgangspunkt für die Maßnahmen in unseren Einrichtungen und Diensten.

In der wöchentlichen Dienstbesprechung mit allen hauptamtlichen Mitarbeitern werden die Präventionsbestrebungen des Bistums Aachen und des SKM Rheydt thematisiert. In diesem Rahmen haben wir den Fragebogen zur Risikoanalyse und das Anliegen der Risikoanalyse den hauptamtlichen Mitarbeitern vorgestellt und die Fragebögen in der Folge zukommen lassen.

Von den ausgeteilten Fragebögen wurden zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt 17 Fragebögen, fast 50% der ausgehändigten Bögen, zurückgegeben. Es wurden verspätet Fragebögen zurückgegeben, die nicht zu einem veränderten Gesamtbild der Analyse geführt haben.

Die Rückmeldungen erfolgten aus allen Fachbereichen und dort wiederum aus den verschiedenen Arbeitsfeldern, die mit schutzbedürftigen Klienten in Kontakt kommen. Die Rückmeldungen bieten damit eine verlässliche Grundlage für eine aussagekräftige Risikoanalyse des SKM Rheydt mit seinen Diensten und Einrichtungen. Wir haben in qualitativer und quantitativer Hinsicht aussagekräftige Rückmeldungen von den uns Anvertrauten und Mitarbeitenden aus allen Arbeitsfeldern.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass:

  • die hauptamtlichen Mitarbeiter überwiegend Kontakt zu erwachsenen Menschen mit multiplen Problemlagen haben (geflüchtete Menschen mit psychischen Belastungen, Erwachsene mit chronisch mehrfachen und/oder Suchterkrankungen, Erwachsene, die Hilfen zur Alltagsbewältigung brauchen, wohnungslose Menschen mit weiteren Beeinträchtigungen),
  • auch Kontakt zu Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinder aus verarmten (Teil-)familien, straffällig gewordene Kinder) besteht,
  • sowohl Mitarbeitende wie auch Anvertraute in den verschiedenen Arbeitsfeldern (sexualisierter) Gewalt ausgesetzt sein können,
  • die Gefahr von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen auf verschiedenen Ebenen gesehen wird und besteht (z.B. Macht durch Finanzverantwortung für Klienten, Machtgefälle zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und zwischen Mitarbeitern und Anvertrauten), das Vertrauensverhältnis zwischen den Mitarbeitern durch die Teamstruktur und das Vertrauensverhältnis zu den Anvertrauten demgegenüber deutlich stärker betont wird,
  • es eine unterschiedliche Einschätzung zu Regeln für einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz gibt (von 17 Rückmeldungen bejahen 7 Mitarbeiter, dass es klare Regeln gibt, 6 Mitarbeitern verneinen dies und 4 machen dazu keine Angabe),
  • die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter sich an ihren Arbeitsplätzen sicher fühlt,
  • besondere Gefährdungsmomente für (sexuelle) Gewalt in folgenden Situationen gesehen werden: bestimmte Räumlichkeiten häufig zusammen mit besonderen Umständen (Treppenhaus, alleine im Büro zu sein, wenn keine Kollegen in der Nähe sind, das Außengelände des SKM Rheydt und der Parkplatz besonders bei Dunkelheit und zu späten Arbeitszeiten, bei der aufsuchenden Arbeit mit Klienten),
  • fast die Hälfte der Mitarbeiter von Grenzverletzungen berichtet, die überwiegend von herabsetzenden Kommentaren der Klienten herrühren; in einem Einzelfall kam es zu einer Bedrohung mit einer Waffe,
  • die Mitarbeitenden Möglichkeiten kennen, die sex. Gewalt in der Einrichtung zu thematisieren und eine Vorstellung davon haben, an wen sie sich wenden können,
  • die Beschwerdewege etwas mehr als 50% der Umfrageteilnehmer bekannt sind,
  • fast alle Befragten angeben, dass die Einrichtung mit Fehlern und Fehlverhalten offen umgeht und diese angesprochen werden können,
  • eine Mehrheit die Gefahr sieht, dass ein erhöhtes Risikopotential für sexuelle Gewalt am frühen Morgen oder ab späten Nachmittag besteht, insbesondere wenn wenige Kollegen da sind oder man alleine in Räumen ist,
  • Risiken insbesondere in der 1:1 Beratungssituation gesehen werden (wegen der geschlossenen Türe, bei Hausbesuchen, unangemeldeten Besuchen –insbesondere in den Abendstunden),
  • die Befragten sich im SKM gesehen und wertgeschätzt fühlen,
  • in der Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention in den Arbeitsfeldern Lösungen zur Verringerung der Gefahr von sexueller Gewalt gefunden werden.

5.2 Selbstverpflichtungserklärung und Verhaltenskodex

Im SKM Rheydt haben der Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und der Respekt vor den Bedürfnissen und Grenzen der uns Anvertrauten oberste Priorität. Wirksame Präventionsarbeit gelingt dann, wenn alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, ihre Handlungsmöglichkeiten verantwortungsvoll wahrnehmen. Unseren Mitarbeitenden ist bewusst, dass sie in ihrer Rolle und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung haben. Klare und verbindliche Regeln bezüglich eines achtsamen und respektvollen Umgangs mit den uns anvertrauten Menschen sind deshalb notwendig.

In einer Selbstverpflichtungserklärung (siehe Anlage 3) haben alle Mitarbeitenden die geltenden Regeln zum achtsamen Umgang mit den ihnen Anvertrauten mit ihrer Unterschrift anerkannt. Diese Erklärung ist bei den hauptamtlich Mitarbeitenden Teil der Personalakte und bei den ehrenamtlich Mitarbeitenden bei dem für die Ehrenamtskoordination zuständigen Mitarbeiter hinterlegt.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist so lange gültig bis der gültige Verhaltenskodex von allen Mitarbeitenden verbindlich unterschrieben werden kann und dann wiederum Bestandteil der jeweiligen Personalakte bzw. beim Ehrenamtskoordinator hinterlegt wird.

Den Verhaltenskodex haben wir in unserer Institution durch die Vorbereitung durch unsere Präventionsfachkräfte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden in den verschiedenen Dienstbesprechungen und der Mitarbeitervertretung entwickelt. Das Ergebnis dieser Beteiligung muss noch verschriftlicht werden, was bis zum 31.12. 2018 erfolgt und dann dem Schutzkonzept als Anhang beigefügt wird.

Der Verhaltenskodex stellt die gemeinsame Basis des Verständnisses im Umgang mit den Zielgruppen dar. Unter Beachtung der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und internen Dienstanweisungen werden diese Verhaltensregeln durch die Unterzeichnung des Verhaltenskodex von den Mitarbeitenden anerkannt und der Wille und das Bemühen bekundet, sich an die Vereinbarungen und Verhaltensregeln zu halten.

Unsere Personalabteilung berücksichtigt das folgende Vorgehen: Mit allen Mitarbeitenden wird als Voraussetzung für eine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen individuell eine Vereinbarung getroffen. Dazu wird der Verhaltenskodex bei Einstellung bzw. für bereits angestellte Mitarbeitende bzw. tätige Ehrenamtliche (ab Gültigkeit dieses Institutionellen Schutzkonzeptes) unterzeichnet und in der Personalakte bzw. von der Personalabteilung (bei ehrenamtlichen Mitarbeitern in Abstimmung mit dem Ehrenamtskoordinator des SKM Rheydt) aufbewahrt

5.3 Erweitertes Führungszeugnis

Wir tragen Sorge dafür, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie weiterer sexualbezogener Straftaten verurteilt worden sind, bei uns weder im Rahmen einer hauptberuflichen, nebenberuflichen noch ehrenamtlichen Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder/und anvertraute Erwachsene beaufsichtigen, betreuen noch sonst auf Grund der Art ihrer Tätigkeit Kontakt haben. Wir holen von neuen, hauptberuflichen Mitarbeitenden vor ihrer Einstellung und darüber hinaus im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ein.

Für neue Ehrenamtliche holen wir vor Aufnahme der Tätigkeit und darüber hinaus im Abstand von fünf Jahren ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ein.

Ein im Rahmen einer Bewerbung vorgelegtes erweitertes Führungszeugnis wird von dem jeweils für die Prüfung bestellten Verantwortlichen geprüft.

5.4 Schulungen und Fortbildungen

In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema (sexualisierte) Gewalt geht es um mehr als reine Wissensvermittlung. Die hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Arbeitsfeldern des SKM Rheydt werden zum Thema (sexualisierte)Gewalt sensibilisiert, erhalten ein entsprechendes Basiswissen und Handlungssicherheit. Auch das Hinwirken auf eine Haltung, die Vermittlung von Sprachfähigkeit und Kommunikations-kompetenz sind Inhalte in diesen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Deshalb schulen wir alle Mitarbeitenden, die mit uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen arbeiten und unterweisen sie in die damit verbundenen Anforderungen. Für die hauptamtlichen Mitarbeitenden ist die 12- stündige Intensivschulung als Präsenzschulung vorgesehen (für Verwaltungsmitarbeitern, nebenberuflichen Mitarbeitern und Mitarbeitern in der Hauswirtschaft mindestens eine 6-stündige Basis-Plus Schulung), die im November/Dezember 2018 mit dem ersten Schulungsteil beginnt. Der zweite Schulungsteil für die hauptamtlichen Mitarbeiter erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2019. Bis Ende Juni 2019 soll auch die 6-stündige Präsenzschulung (Basis-Plus) unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeitenden, die keine Intensivschulung benötigen, stattfinden.

Dabei berücksichtigen wir die Empfehlungen von Caritas und Bistum zum Schulungsinhalt-/umfang und der Zuordnung der Mitarbeitenden. Schulungen mit vergleichbaren Schulungsinhalten, die den Empfehlungen von Caritas und Bistum entsprechen, können mit den eigenen Schulungen gleichgestellt werden. Dies gilt ebenso für die neu eingestellten Mitarbeitenden, mit denen die verpflichtende Teilnahme an den Präventionsschulungen thematisiert wird. Neu eingestellte Mitarbeitende werden innerhalb eines Jahres nach der Einstellung geschult, sofern sie keine gleichwertige, anerkannte Schulung nachweisen können. Das Thema Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt ist Bestandteil unseres Einarbeitungskonzeptes einschließlich aller dazugehörenden Verhaltensempfehlungen und Verfahrensanweisungen. Spätestens alle fünf Jahre führen wir Vertiefungsveranstaltungen durch, die sich nach dem Bedarf unserer Mitarbeitenden an vertiefenden Schulungsinhalten richten. Unsere Schulungen erfolgen mithilfe eigener Präventionsfachkräfte, die an der Multiplikatorenschulung des Bistums Aachen teilgenommen haben.

In den Schulungen und Fortbildungen werden z.B. die Themen:

  • angemessenes Nähe- und Distanzverhältnis,
  • Strategien von Täterinnen und Tätern,
  • Psychodynamiken der Opfer,
  • Dynamiken innerhalb des SKM Rheydt sowie begünstigender institutioneller Strukturen,
  • Straftatbeständen und weiteren einschlägig rechtlichen Bestimmungen,
  • eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,
  • konstruktiver Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
  • Verfahrenswegen bei Anzeichen sexualisierter Gewalt,
  • Informationen zu notwendigen und angemessenen Hilfen für Personen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, für ihre Angehörigen und die betroffenen Institutionen,
  • sexualisierte Gewalt von minderjährigen oder erwachsenen Anvertrauten an anderen minderjährigen oder erwachsenen Anvertrauten

thematisiert.

Die Teilnahme an der Schulung wird bei hauptberuflich, nebenberuflich Mitarbeitenden in die Personalakte aufgenommen und bei den ehrenamtlich Mitarbeitenden bei dem für die  Ehrenamtskoordination zuständigen Mitarbeiter hinterlegt.

5.5 Dokumentation

Unsere Standards und Anforderungen, unsere Regelungen und Verfahren gehen aus diesem Schutzkonzept hervor und werden insbesondere im Leitungsteam regelmäßig thematisiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Das Leitungsteam wird bei dieser Aufgabe von den Präventionsfachkräften unterstützt.

Des Weiteren dokumentieren wir:

  • die Prüfung der persönlichen Eignung entsprechend den Ausführungsbestimmungen der Präventionsordnung,
  • die Teilnahme an den Unterweisungen, Schulungen und Fortbildungen,
  • die angezeigten Verdachtssituationen, Vorkommnisse und Beschwerden und den Umgang damit.

5.6 Präventionsfachkraft

Für die Umsetzung der bischöflichen Leitlinien und Verordnungen im Bereich der Prävention und des Umgangs mit sexueller Gewalt haben wir zwei Präventionsfachkräfte bestellt, die uns in allen Fragen der Prävention beraten und unterstützen. Sie sind zusammen mit den Leitungsverantwortlichen für die Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes zuständig. Sie stehen allen Mitarbeitenden des SKM Rheydt, den minderjährigen und erwachsenen Anvertrauten und deren Angehörigen in allen Fragen zum Thema sexuelle Gewalt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Aufgaben der Präventionsfachkräfte werden noch genauer bestimmt und diesem Konzept bis zum 30.06.2019 als Anhang beigefügt.

6. Einbindung der Prävention in die Organisationsstrukturen

6.1 Personalauswahl und Selbstauskunftserklärung

Mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Unterrichtung, Aus-/Fortbildung von oder Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Anvertrauten betrauen wir nur Personen, die neben der erforderlichen fachlichen auch über die notwendige persönliche Eignung verfügen. Unsere zuständigen Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch sowie in weiteren Mitarbeitergesprächen.

Bei der Entwicklung von Handlungsleitlinien werden sie ggfs. von den Präventionsfachkräften unterstützt. Wir lassen uns von neuen hauptberuflich Mitarbeitenden eine Selbstauskunftserklärung unterzeichnen, in der diese uns gegenüber versichern, dass sie nicht wegen einer Straftat im Sinne von § 2 Absatz 2 der PrävO rechtskräftig verurteilt sind und gegen sie auch nicht wegen des Verdachts einer solchen Straftat ermittelt wird oder ein Strafprozess anhängig ist, dass gegen sie keine kirchlichen Straf- oder sonstige Maßnahmen wegen sexualisierter Gewalt ergangen sind und auch keine Voruntersuchung eingeleitet worden ist.

Außerdem werden sie darin verpflichtet, uns bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts einer Straftat im Sinne von § 2 Absatz 2 PrävO oder einer kirchlichen Voruntersuchung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt hierüber unverzüglich zu informieren.

6.2 Stellenbeschreibungen

Stellenbeschreibungen aller hauptberuflich Mitarbeitenden und aller Führungskräfte, die mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Unterrichtung, Aus-/Fortbildung von oder Freizeitgestaltung mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Anvertrauten beauftragt sind, nehmen Bezug auf dieses Konzept und beschreiben die Anforderungen an die Mitarbeitenden.

6.3 Leitbild und Qualitätsmanagement

Die Abkürzung SKM des SKM Rheydt spiegelt seit vielen Jahren das Leitbild unseres Sozialverbandes wieder – Schutz bieten, Kraft geben, Mensch sein. In diesem Leitbild sind „Schutz bieten“ und „Mensch sein“ mit Inhalten verbunden, die sich auch in unserem Verständnis von Prävention gegen sexuelle Gewalt im SKM Rheydt wiederspiegeln.

Im ersteren geht es um den Schutz von Menschen, die sich nicht (ausreichend) selber helfen können und sich deshalb hilfesuchend an den SKM Rheydt mit seinen Mitarbeitenden wenden. Die uns anvertrauten Menschen haben ein Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt, für den die Mitarbeitenden im SKM Rheydt verantwortlich sind. Zugleich wollen wir unserer institutionellen Verantwortung gerecht werden, in dem wir unsere Mitarbeitenden zur Übernahme dieser Verantwortung insbesondere durch Schulungen befähigen.

Aber nicht nur die uns Anvertrauten sondern auch alle Mitarbeitenden im SKM Rheydt sind Menschen, die vor sexueller Gewalt geschützt werden müssen. Das Leitmotto „Kraft geben“ verstehen wir im Sinne der Prävention so, dass Maßnahmen zur Stärkung der Persönlichkeit der uns anvertrauten Menschen ebenso zur Prävention sexueller Gewalt beitragen wie die Schulung und bedarfsgerechte Fortbildung unserer Mitarbeitenden.

Das Qualitätsmanagement erfolgt durch die Rückbindung des Themas in die Dienstbesprechungen und Treffen mit ehrenamtlich Mitarbeitenden auf den verschiedenen Ebenen (Leitungsdienstbesprechung, Dienstbesprechungen in den verschiedenen Arbeitsfeldern des SKM  Rheydt, Treffen mit ehrenamtlich Mitarbeitenden und in der Mitarbeiterdienstbesprechung für alle haupt-/und nebenberuflichen Mitarbeitenden). Dabei sind die Leitungskräfte und die Präventionsfachkräfte gleichermaßen für die Entwicklung und Einhaltung von Qualitätskriterien und das Qualitätsmanagement verantwortlich.

Die Umsetzung einzelner in diesem Schutzkonzept beschriebener Maßnahmen erfolgt spätestens bis zum Ende 2019.

6.4 Konflikt- und Beschwerdemanagement

Für Konflikte und Beschwerden werden wir spätestens bis zum 30.06.2019 ein geregeltes, transparentes Beschwerdemanagement zur Verfügung stellen. Dieses umfasst Regelungen und Verfahren zum internen Beschwerdewesen. Wir klären über Rechte und Beschwerdemöglichkeiten auf und stellen Informationen dazu schriftlich zur Verfügung. Wir werden ein Konzept des Konfliktmanagements und transparente Regelungen entwickeln.

7. Umgang mit Verdachtsfällen und mit einer nachhaltigen Aufklärung

Der Umgang mit Grenzverletzungen, Übergriffen und strafbaren sexualbezogenen Handlungen (Missbräuchen) und damit verbundenen Verdachtsmomenten orientiert sich an den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexueller Gewalt minderjähriger und erwachsener Anvertrauter.

Für Fragen, Hinweise und Beschwerden in Bezug auf sexuelle Gewalt sind die benannten Präventionsfachkräfte zuständig. Bei Hinweisen, Anhaltspunkten und Verdachtsmomenten auf sexuelle Gewalt wenden sich die Personen an diese Stelle. Wir sorgen dafür, dass den von sexualisierter Gewalt Betroffenen, ihren Angehörigen und unseren Mitarbeitenden in den betroffenen Arbeitsbereichen die notwendigen und angemessenen Hilfen zur Verfügung gestellt werden, um aufgetretene Vorfälle sexualisierter Gewalt nachhaltig aufzuarbeiten und zu bewältigen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Externe Beratung und Begleitung durch eine kompetente Fachstelle
  • Supervision für Mitarbeitende
  • therapeutische Hilfen

8. Stärkung von uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Ausgehend von unserem Leitbild ist es Aufgabe aller Mitarbeitenden, die Stärkung der Selbstkompetenz der uns anvertrauten Menschen zu unterstützen. Dazu gehört, dass wir die von uns Betreuten über ihre Rechte und Pflichten informieren –und auch über die Verhaltensregeln, die in unseren Einrichtungen gelten.

Wir arbeiten präventiv mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, in dem wir sie in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie so weit wie möglich stärken. Das von uns eingesetzte Personal begegnet den uns anvertrauten Menschen mit einer wertschätzenden und ressourcenorientierten Haltung.

Die Arbeit an dieser Haltung ist regelmäßig Thema in Team- und Einzelgesprächen mit den Vorgesetzten. Die Fachkräfte thematisieren mit den ihnen anvertrauten Menschen Themen, die der Prävention dienen, und werten Alltagssituationen diesbezüglich mit ihnen aus.

Gleichzeitig unterstützen die Fachkräfte die Betreuten darin, sich – intern oder extern – mit Themen wie z.B.: der eigene Körper (Sensibilisierung für physische Integrität), die eigenen Rechte (Anlaufstellen für Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung), Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähigkeit schaffen), Förderung der Ich-Stärke (Selbstbehauptungskurse) zu beschäftigen.

In unseren Diensten und Einrichtungen werden ab 01.07.2019 Broschüren und ggfs. weitere Informationsmaterialien zum Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt in sogenannter leichter Sprache für die uns anvertrauten Menschen und deren Angehörige zugänglich gemacht. Wir überprüfen unsere Beteiligungsstrukturen, inwiefern die uns Anvertrauten hier mitwirken können und schaffen ggfs. Beteiligungsformen die Teilhabemöglichkeiten eröffnen.

Ebenso nehmen wir die Schutzinteressen unserer Mitarbeitenden ernst und nehmen die Ergebnisse der Risikoanalyse zum Anlass, unsere Dienste und Einrichtungen auch für alle Mitarbeitenden sicherer im Sinne der Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu machen.

9. Verhaltenskodex

Verhaltenskodex für die hauptamtlichen, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in den Diensten und Einrichtungen des SKM Rheydt e.V.

Der SKM – Kath. Verein für soziale Dienste Rheydt e.V. bietet Menschen Unterstützung und Hilfeleistung an und unterstützt sie in der Entfaltung und Gesundung ihrer Persönlichkeit, ihrer religiösen und sozialen Kompetenzen, ihrer Begabungen und ihrer Beziehungsfähigkeit. Die Lebensräume sollen geschützte Orte sein, an denen sie angenommen und sicher sind.

Haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie ehrenamtlich Tätige haben die Aufgabe für Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt zu sorgen und einander und den ihnen anvertrauten Menschen in einem wertschätzenden Klima zu begegnen. Dabei finden sie in dem notwendigen Maß Unterstützung und Begleitung in vielen Lebensbereichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In den Einrichtungen und Diensten des SKM Rheydt e.V. gilt folgender Verhaltenskodex:

  1. Meine Arbeit mit mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten.
  2. Ich setze mich dafür ein, dass die Einrichtung ein gewaltfreier Ort für alle ist.
  3. Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der mir in unserer Einrichtung/unseren Diensten anvertrauten Menschen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien sowie für die Nutzung des Internets.
  4. Ich setze mich für ein Klima ein, das von Achtsamkeit geprägt ist.
  5. Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Minderjährigen und/oder schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst.
  6. Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine Abhängigkeiten aus.
  7. Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes (sexualisiertes) Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen, Gewalt oder sexualisierte Gewalt wahr, verpflichte ich mich, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.
  8. Ich beachte die in der Präventionsschulung vermittelten (zu vermittelnden) Verfahrenswege bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt.
  9. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder Hilfe zur Klärung bekomme und werde sie bei Bedarf in Anspruch nehmen. Im SKM Rheydt stehen derzeit zwei Präventionsfachkräfte als Ansprechpersonen zur Verfügung: Elina Russanowski und Christoph Föhles.
  10. Der o.g. Verhaltenskodex gilt auch im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.
  11. Ich sorge für mich selbst für ausreichenden Schutz in Bezug auf sexualisierte Gewalt.
  12. Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber

Schutzbefohlenen oder Hilfebedürftigen, sowie unter Kollegen im Arbeitskontext disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

Dieser Anhang muss von jedem haupt-/ehren- und nebenamtlichem Mitarbeiter durch eine Erklärung zur Zustimmung zum Verhaltenskodex gem. § 6 PrävO durch Unterschrift bestätigt werden und wird in die Personalakte aufgenommen oder bei ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der Ehrenamtskoordinatorin hinterlegt.

 

Mönchengladbach, den 28.11.2018